Beitrags-Besserstellungsgebot

Schwieriger Name, einfache Auswirkung

Ab sofort (für Neuaufnahmen) und ab 1. Januar 2022 (für Altmitglieder) gilt ein Besserstellungsgebot.

Darunter ist Folgendes zu verstehen:
Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, sind beide Mitglieder auf Antrag (auch formlos möglich) als ermäßigt einzustufen. Den entsprechenden Antrag richtet Ihr bitte an die Geschäftsstelle.

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