Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge sind gem. Satzung bis zum 31. Januar fällig und werden im Januar per Lastschrift von Ihrem Girokonto abgebucht.

Die Beitragseinstufung erfolgt nach den Grundsätzen des DAV. Ermäßigungen können deshalb nur so lange gewährt werden, als die hierfür geltenden Bestimmungen erfüllt werden. Nach Wegfall derselben (z.B. beim Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, Änderung der für die Ermäßigung ausschlaggebenden wirtschaftlichen Verhältnisse usw.) erfolgt die Einstufung in der jeweiligen Kategorie.

Ausweis

Der Ausweis wird im Januar/Februar des Gültigkeitsjahres postalisch zugestellt; bis zu dessen Erhalt gilt der Ausweis des Vorjahres. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Ausweis aufgedruckt und läuft bei ungekündigter Mitgliedschaft vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum Februar des Folgejahres; sie endet ansonsten bei Kündigung am 31. Dezember.

Der Mitgliedsausweis ist auch digital verfügbar.

Familienbeitrag

Familien zahlen nur den A- und B-Beitrag, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind in diesem Beitrag eingeschlossen.

Seniorenbeitrag

In diese Kategorie werden auf Antrag Mitglieder eingestuft, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Die Antragstellung hat bis zum 30.09. für das folgende Jahr zu erfolgen.

Schwerbehinderte

In diese Kategorie werden auf Antrag Mitglieder mit mindestens 50 % Behinderung eingestuft, der Schwerbehindertenausweis ist in der Geschäftsstelle vorzulegen. Die Antragstellung hat bis zum 30.09. für das folgende Jahr zu erfolgen.

Besserstellungsgebot

Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, werden beide Mitglieder auf Antrag (formlos bis zum 30.09. eines jeden Jahres zu stellen) als ermäßigt eingestuft.

Sektionswechsel zum Alpenkranzl Erding

Mitglieder anderer Sektionen brauchen bei Wechsel der Sektion (Kündigung in der alten Sektion, Eintritt in die Sektion Alpenkranzl Erding zum 01.01. des Folgejahres) im Jahr des Sektionswechsels keine Aufnahmegebühr und keinen Mitgliedsbeitrag in der Sektion Alpenkranzl Erding zu entrichten.

Unfallhilfe

Wird bei Unfällen die Unfallhilfe des DAV (Abtransport durch die Bergwacht, Flugrettung usw.) in Anspruch genommen, ist jeweils eine Bestätigung der Mitgliedschaft durch die Sektion erforderlich. Diese kann jedoch nur dann abgegeben werden, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls der Beitrag bezahlt ist.

Bei Unfällen ist umgehend die Sektion zu verständigen und ein genauer Bericht abzugeben. Die dazu nötigen Formulare können in der Geschäftsstelle angefordert werden. Versäumen sie daher in Ihrem eigenen Interesse nicht, den Beitrag pünktlich zu bezahlen.

Kündigung der Mitgliedschaft

Kündigungen sind der Sektion per Einschreiben bis spätestens 30. September eines Jahres mitzuteilen. Später eingehende Kündigungen können aufgrund der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten nicht mehr berücksichtigt werden.

Kündigungen werden grundsätzlich zum Jahresende wirksam. Sie erhalten über die Annahme der Kündigung und über die Dauer der Mitgliedschaft eine schriftliche Bestätigung. Voraussetzung für die Annahme ist allerdings, dass der Beitrag für das laufende Jahr bezahlt wurde.

Rückwirkende Kündigungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Ausweise sind im Kündigungsfall zum Jahresende zurückzusenden.