Versicherungsschutz

Bei der Ausübung von Bergsport ist man besonderen Gefahren ausgesetzt. Durch Suche, Bergung und Rettung kann bei einem Unfall im Gebirge schnell eine beträchtliche Summe an Kosten auf den Verunfallten zukommen.

Selbst bei leichteren Verletzungen, wie einem verstauchten Fuss, wird in der Regel eine Bergung durch einen Hubschrauber notwendig. Sie garantiert einen schnellen und sicheren Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus, kostet aber auch einiges. Schnell sind da Beträge von über tausend Euro beisammen, die von Krankenversicherungen und auch von manchen Unfallversicherungen nur zu einem geringen Teil ersetzt werden.

Deswegen hat der Deutsche Alpenverein für alle seine Mitglieder den ASS abgeschlossen.

Alpiner Sicherheits Service des Deutschen Alpenvereins (ASS)

Der persönliche Versicherungsschutz für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins. Jedes Mitglied im Deutschen Alpenverein genießt automatisch den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (Alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):

  1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000 Euro je Person und Ereignis bei Bergunfällen.
  2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
  3. 24-Stunden-Notrufzentrale unter +49 (0) 89 30657091 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport.
  4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG): 5.000 Euro bei Unfalltod, 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %), 5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod.
  5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000 Euro, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten ergeben.

Geltungsbereich: Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas und Expeditionen.

Die genauen Versicherungsbedingen entnehmen Sie bitte den PDF-Dateien auf der Webseite des Deutschen Alpenvereins. Dort finden Sie auch den Link zur Online-Schadensmeldung (unter Punkt 1). Mitglieder, die bei privaten alpinen Aktivitäten einen Bergunfall im obigen Sinne erleiden, müssen die Schadensmeldung beim ASS (Würzburger Versicherung) umgehend selbst vornehmen.
Auf der Rückseite des Mitgliedsausweises finden Sie für Notfälle zudem eine Hotline (+49 89 306 570 91) des ASS, die Ihnen 24 Stunden / 7 Tage die Woche für Fragen und Unterstützung im Fall der Fälle zur Verfügung steht.

DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz

Das exklusive Zusatzangebot für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins: Versicherungsschutz auch außerhalb von Berg und Piste. Finanzielle Sicherheit im „Fall der Fälle“ auf allen privaten Reisen bis zu einer Reisedauer von max. 31 Tagen sowie bei allen Freizeit- und Sportaktivitäten – weltweit, ein ganzes Jahr lang.

Die genauen Versicherungsbedingen und Prämien für den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz entnehmen Sie bitte den PDF-Dateien auf der Webseite des Deutschen Alpenvereins.