Rettet die Bienen!

Das Alpenkranzl unterstützt das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“.

Liebe Kranzler/innen,

vom 31. Januar bis 13. Februar besteht die Möglichkeit, sich im Rathaus Eurer jeweiligen Kommune für das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ einzutragen.

Hinweis für Erding: Die Bürgerinnen und Bürger können sich von Donnerstag, 31. Januar, bis Mittwoch, 13. Februar, im Einwohneramt im Rathaus (Landshuter Straße 1, Erdgeschoss; ausgeschildert) für das Volksbegehren eintragen.
Dazu ist die Behörde Montag bis Mittwoch von 8 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12.30 und 13 bis 17.30 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Weitere Öffnungszeiten bestehen am Donnerstag, 7. Februar, bis 20 Uhr und am Samstag, 9. Februar, von 10 bis 12 Uhr.

Um was geht es dabei eigentlich?

Ziel ist es, das bayerische Naturschutzgesetz zu ändern, um die Artenvielfalt in Bayern zu erhalten, nicht nur die Lebensräume von Bienen, sondern von vielen weiteren wildlebenden Tieren. Auf der Seite für Naturschutz habe ich Ihnen den Zulassungsantrag für das Volksbegehren zur Info bereitgestellt. Sie finden dort die Änderungen im Gesetzestext sowie anschließend Erläuterungen dazu.

Ursprünglich eingebracht wurde das Volksbegehren von der ÖDP. Es wird nun unter anderem auch vom Landesbund für Vogelschutz und dem Bund für Naturschutz in Bayern empfohlen. Und nach dem Beschluss des DAV-Präsidiums vom 28.01.2019 unterstützt jetzt auch der DAV als anerkannter Naturschutzverband in Bayern ganz offiziell das Volksbegehren zur Artenvielfalt in Bayern.

Ich habe den Zulassungsantrag gelesen und fasse für Sie die wichtigsten Dinge zusammen. Wer sich mehr interessiert, sollte den bereitgestellten Text selbst studieren.

  • Bis 2030 sind 30 % der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch zu bewirtschaften, staatliche Flächen bereits ab 2020.
  • Bayern muss bis 2027 einen Biotopverbund schaffen, der 13% der Landesfläche umfasst und regelmäßig Statusberichte vorlegen.
  • Für die Landwirtschaft wird es verboten, Dauergrünland in andere Nutzungsformen umzuwandeln, oder Feldgehölze, Hecken, Natursteinmauern etc. zu beeinträchtigen, wenn nicht Ausgleichs­maßnahmen durchgeführt werden, und ab 2022 Pflanzenschutzmittel flächenhaft auf Dauergrünflächen auszubringen.
  • Entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer muss ein Randstreifen von 5m Breite von der landwirtschaftlichen Nutzung ausgespart bleiben.
  • Für uns selbst gilt, dass Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden sind. Also keine Festbeleuchtung mehr, was nicht nur dem Naturschutz, sondern auch dem Klimaschutz helfen würde.

Wenn sich mindestens 10% der Wahlberechtigten in Bayern in den Rathäusern für das Volksbegehren eintragen, muss der Gesetzestext im Landtag behandelt werden. Wird er abgelehnt, kommt es zu einem Volksentscheid zwischen diesem Gesetzesvorschlag und einer wahrscheinlich von der Bayerischen Staatsregierung eingebrachten Alternative.

Wer sich aber jetzt zurücklehnt, und denkt, diese Forderungen hätten auf ihn selbst nur wenig Auswirkungen, der irrt. Nach den offiziellen bayerischen Zahlen werden jetzt gut 10% der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet. Aber bereits heute gibt es das Problem, dass die Landwirte ihre Öko-Produkte teilweise schwer vermarkten können. Bei 30% verschärft sich dieses Problem erheblich, außer wir Verbraucher kaufen in weit größerem Maße als bisher ökologisch erzeugte Produkte. Nur dann kann es funktionieren. Der Ball liegt damit zu einem großen Teil doch wieder bei uns selbst.

Euer Naturschutzreferent Wolfgang Mayr

Siehe dazu auch https://volksbegehren-artenvielfalt.de/

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