Kletterausweise im Alpinzentrum

Hinweise zur Gültigkeitsdauer

Ab 1. Januar 2023 haben wir das Verfahren zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von bisher begrenzter Gültigkeitsdauer auf unbegrenzte Laufzeit umgestellt. Das bedeutet, dass die Gültigkeitsdauer der Kletterausweise, die nicht bis zum 30. September eines jeden Jahres gekündigt wurden, automatisch um ein Jahr verlängert wird.

Die Gültigkeit der gekündigten Kletterausweise endet somit am 31. Dezember eines jeden Jahres nach Eingang der rechtzeitig erfolgten Kündigung.

Die Gültigkeit der nicht gekündigten Kletterausweise verlängert sich bis zum 28. Februar des
Folgejahres (wie auch bei den DAV-Ausweisen praktiziert).

Der Einzug der Gebühren für den Kletterausweis erfolgt im Januar des Folgejahres, also hier im Januar 2024. Nach erfolgreichem Einzug der Gebühren wird der neue Kletterausweis im Februar 2024 automatisch per Post durch die Geschäftsstelle zugestellt.

Bei ungültiger Kontoverbindung wird der neue Kletterausweis erst nach Entrichtung einer zusätzlichen Verwaltungs-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro ausgestellt. Eventuell entstandene Bankgebühren durch Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds.

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