Gemeinsam sind wir stark!
Vorab-Information zur Satzungsänderung bei der Hauptversammlung am 8.4.2025
Teil 1 – Allgemeines
Von Hermann Schießl (Amtierender 1. Vorsitzender)
Die derzeitige Satzung des Alpenkranzl Erding ist von 2015. Aber die Zeit ist nicht stehen geblieben. Und nach 10 Jahren ist es an der Zeit unsere Satzung wieder anzupassen. Als DAV Sektion regeln wir in der Satzung zum einen unsere Organisation. Zum anderen übernehmen wir als DAV Sektion Vorgaben der Mustersatzung des DAV.
Hier erklären wir die Vorgaben der Mustersatzung:
- Der Klimawandel ist allgegenwärtig. In §2 Vereinszweck nehmen wir den „Klimaschutz“ mit auf.
In §3 verpflichten wir uns zur Beachtung des Klimaschutzes. - Die „Jugendhilfe“ steht schon lange in der Mustersatzung. Jetzt nehmen wir sie auch in §3 mit auf.
- Neu ist auch die „Diskriminierungsfreiheit“ aller in §2 und die „Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ in §3.
- Bei der Hauptversammlung am 23.10.2020 haben wir die „Sektionsjugendordnung“ fürs Alpenkranzl beschlossen.
Hierfür müssen wir jetzt §13 anpassen und die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung in §21 erweitern. - Die Bürokratie ist ein unglaubliches Elend. Diverse Gerichtsurteile erzwingen multiple Satzungsänderungen.
Damit wir unsere Gemeinnützigkeit behalten und dem Staat ja kein Cent Steuer entgeht.
In §2 erklären wir den Verzicht auf ein „Gewinnstreben“
In §3/3 müssen wir unsere Geldquellen auflisten: vom Mitgliedsbeitrag bis zur Kursgebühr …
Am schlimmsten trifft es §24 Auflösung des Vereins. Hier wird pingelig die Mittelverwendung definiert. - Seit der Coronazeit sind auch Videokonferenzen üblich. Wir nehmen sie in §18 auf.
- In §21 beschreiben wir die Tätigkeit der Rechnungsprüfung umfangreicher.
- Diverse kleine Änderungen betreffen allgemeine Formulierungen mit wenig Auswirkungen.
Teil 2- Erweiterung des Vorstands
Vorgestellt von Christoph Thees
Im Team in die Zukunft
Der größte Verein von Erding. Ein Alpinzentrum mit Geschäftsstelle, Kletter- und Boulderanlage als Vereinsheimat und Eventzentrum. Zahlreiche Aktivitäten für alle Altersstufen. Trainer und Tourenleiter, Kurse und Gruppen. Das Alpenkranzl ist eine ziemlich dynamische und weiter wachsende Sektion, die sich in den letzten Jahren verändert hat und weiter verändern wird. Einen solchen Verein als Vorstand zu führen, ist anspruchsvoll und zeitaufwändig. Grund genug, die Arbeit auf mehr Leute als bisher zu verteilen.
Wir wollen deshalb mit einem Teammodell im Vorstand in die Zukunft gehen. Das bedeutet: Die Arbeit und die Verantwortung teilen sich bis zu acht Ehrenamtliche, die die unterschiedlichen Aktivitäten im Alpenkranzl vertreten. Sie führen gemeinsam als geschäftsführender Vorstand den Verein und werden dabei unterstützt vom Beirat, der den Vorstand berät und dabei hilft, das umzusetzen, was der Vorstand beschließt. Andere Sektionen haben mit einem solchen Teammodell in der Vorstandsarbeit schon sehr gute Erfahrungen gemacht.
Für diese Veränderung in der Organisation unseres Vereins müssen wir auch die Satzung ändern. In den § 15 bis 18 schaffen wir die Basis für die neue Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstandes. Der besteht demnach zukünftig aus 4 bis 8 Leuten, zu denen die Vertretung der Vereinsjugend und die Schatzmeisterin sowie weitere Mitglieder aus den verschiedenen Bereichen des Vereins gehören. Sie werden zukünftig für drei statt bisher zwei Jahre gewählt und fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Mit dem § 19 passen wir auch die Aufgaben und Amtszeit des Beirats an die neue Vorstandsstruktur an. Der Beirat bildet nach der neuen Satzung nicht mehr, wie bisher, die unterschiedlichen Gruppen, Abteilungen und Aktivitäten der Sektion ab – das macht der Vorstand -, sondern ist als beratendes Vereinsorgan ein Gremium von Leuten, die mit besonderen Kenntnissen und/oder besonderem Engagement unseren Verein unterstützen.
Auch die Regelungen für die Mitgliederversammlung in der Satzung verändern sich durch die neue Organisationsstruktur. In den § 22 und 23 legen wir neu fest, dass ein Mitglied des Teamvorstands die Mitgliederversammlung einberuft und die Amtszeit der Rechnungsprüfer wie beim Vorstand drei Jahre beträgt.
Zu guter Letzt regeln wir mit dem neuen § 24, wie der Übergang zur neuen Struktur mit den längeren Amtszeiten bei den Vorstands- und Beiratsmitgliedern mit aktuell noch laufenden Amtszeiten geregelt wird. Gut möglich übrigens, dass wir diesen neuen § 24 gar nicht anwenden. Der Grund: Alle Vorstands- und Beiratsmitglieder, die auch nach der Satzungsänderung in der neuen Struktur weitermachen wollen, beabsichtigen, bei der Mitgliederversammlung am 8.4. ihre Ämter niederzulegen, um dann gegebenenfalls nach der Satzungsänderung neu für ein Vorstands- oder Beiratsamt anzutreten.
Die Arbeit an der neuen Struktur hat schon jetzt eine tolle Aufbruchsstimmung freigesetzt. Wir haben mit der Idee eines Teamvorstands einen Nerv im Verein getroffen. Bester Beweis: Für alle Vorstandsämter gibt es engagierte Ehrenamtliche, die kandidieren – das Alpenkranzl hat eine Zukunft.
Christoph Thees und Hermann Schiessl
P.S. Die aktuelle Satzung von 2025 findet Ihr im Internet. Alle geplanten Änderungen wurden systematisch im Mitgliedermagazin abgedruckt.
