Seit dem 01.01.2021 gelten für die Sektion Alpenkranzl Erding folgende
Mitgliedsbeiträge:
A-Mitglieder (ab vollendetem 25. Lebensjahr) |
64 € ab 1.9. eines jeden Jahres: 34 Euro |
B-Mitglieder (Ehe- oder Lebenspartner mit selber Adresse und Konto) |
35 € ab 1.9. eines jeden Jahres: 33 Euro |
Junioren (18 bis inkl. 24 Jahre) |
34 € |
Familienbeitrag | 99 € |
Kinder und Jugend (bis inkl. 17 Jahre, wenn die Eltern nicht Mitglied sind) |
17 € |
C-Mitglieder (Gastmitglieder, die bei einer anderen Sektion A-Mitglied sind) |
29 € |
Senioren (mit Vollendung des 70. Lebensjahrs, nur auf Antrag an die Sektion) |
33 € |
Schwerbehinderte | 35 € |
Aufnahmegebühr | 10 € je Mitglied 5 € für Kinder bei Einzelmitgliedschaft sowie Jugendliche im Rahmen der Familienmitgliedschaft |
Besserstellungsgebot | Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, werden beide Mitglieder auf Antrag (formlos bis zum 30.09. eines jeden Jahres zu stellen) als ermäßigt eingestuft. |
Sektionswechsel zum Alpenkranzl Erding | Mitglieder anderer Sektionen brauchen bei Wechsel der Sektion (Kündigung in der alten Sektion, Eintritt in die Sektion Alpenkranzl Erding zum 1.1. des Folgejahres) im Jahr des Sektionswechsels keine Aufnahmegebühr und keinen Mitgliedsbeitrag in der Sektion Alpenkranzl Erding entrichten. |
Der Gesamtbeitrag
wird im Januar per Lastschrift von Ihrem Girokonto abgebucht. Sofern Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, überweisen Sie den Beitrag bitte auf
IBAN DE61 7005 1995 0760 0005 39
bei der Sparkasse Erding-Dorfen
Den Überweisungsträger erhalten Sie mit der Post. Wir bitten um Verständnis, dass wir für Überweisungen Gebühren erheben, wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Familienbeitrag
Seit 1999 gibt es für Familien den Familienbeitrag. Familien zahlen nur den A- und B-Beitrag (99 €), Kinder und Jugendliche bis inkl. 17 Jahre sind in diesem Beitrag eingeschlossen.
Seniorenbeitrag
In diese Kategorie werden auf schriftlichen Antrag Mitglieder eingestuft, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Die Antragstellung muss bis zum 30.09. für das kommende Jahr erfolgen.
Schwerbehinderte
In diese Kategorie werden auf Antrag Mitglieder mit mindestens 50 % Behinderung eingestuft, der Schwerbehindertenausweis ist in der Geschäftsstelle vorzulegen. Die schriftliche Antragstellung hat bis zum 30.09. für das folgende Jahr zu erfolgen.
Fälligkeit
Wir weisen darauf hin, dass Beiträge gemäß unserer Satzung bei Jahresbeginn fällig werden und bis spätestens 31. Januar zu bezahlen sind. Beiträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden per Nachnahme erhoben, die anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Ausgabe des Ausweises erfolgt nach den Grundsätzen des DAV. Ermäßigungen können deshalb nur so lange gewährt werden, als die hierfür geltenden Bestimmungen erfüllt werden. Nach Wegfall derselben (Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, Änderung der für die Ermäßigung ausschlaggebenden wirtschaftlichen Verhältnisse usw.) erfolgt die Einstufung in die vorgesehene Kategorie.
Unfallhilfe
Wird bei Unfällen die Unfallhilfe des DAV (Abtransport durch die Bergwacht, Flugrettung usw.) in Anspruch genommen, ist jeweils eine Bestätigung der Mitgliedschaft durch die Sektion erforderlich. Diese kann jedoch nur dann abgegeben werden, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls der Beitrag bezahlt ist. Bei Unfällen ist umgehend die Sektion zu verständigen und ein genauer Bericht abzugeben. Die dazu nötigen Formulare können in der Geschäftsstelle angefordert werden. Versäumen sie daher in Ihrem eigenen Interesse nicht, den Beitrag pünktlich zu bezahlen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Kündigungen sind der Sektion per Einschreiben bis spätestens 30. September eines Jahres mitzuteilen. Kündigungen werden grundsätzlich zum Jahresende wirksam. Später eingehende Kündigungen können aufgrund der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie erhalten über die Annahme der Kündigung und über die Dauer der Mitgliedschaft eine schriftliche Bestätigung. Voraussetzung für die Annahme ist allerdings, dass der Beitrag für das laufende Jahr bezahlt wurde.
Rückwirkende Kündigungen können nicht berücksichtigt werden. Die Ausweise sind im Kündigungsfall zum Jahresende zurückzusenden.